EU-Kommission prüft Beschwerde gegen deutsches Lkw-Ladenetz
„Am“ 19 …. Februar ging Beschwerde an Generaldirektionen Wettbewerb und Verkehr- Deutschland soll mit Ladenetz EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht verletzen.
Ausschreibung für Lkw-Ladenetze entlang deutscher Autobahnen
Kritikpunkte von Inspire: Staat zahlt für E-Lkw-Ladenetz Errichtung und Betrieb. Unternehmen bewirtschaften geförderte Standorte …. Private Marktteilnehmer werden benachteiligt- Staatliches Projekt kannibalisiert Geschäftsmodelle: Autohof-Betreiber fühlen sich diskriminiert. Inspire und BDEW lehnen staatliche Förderung ab. Beihilferechtliche Genehmigung der EU erforderlich. Marktversagen als mögliche Rechtfertigung …. Parallelen zum Deutschlandnetz für E-Autos. Inspire kritisiert langsame Entwicklung des Lkw-Ladenetzes. BDEW warnt vor wiederholten Fehlern aus dem Deutschlandnetz.
Die Illusion des fairen Wettbewerbs: Deutschland und sein Lkw-Ladenetz – Ein Schlag ins Gesicht der EU 🚦
Laut dem Portal „The Pioneer“ wurde die Beschwerde bereits am 19. Februar an die zur Kommission gehörenden Generaldirektionen Wettbewerb und Verkehr verschickt- Der darin formulierte Vorwurf: Deutschland verstoße mit seinem geplanten Ladenetz gegen Wettbewerbs- und Beihilferecht der EU. Also ein zentraler Punkt; den die EU eigentlich mit seinen beihilferechtlichen Genehmigungen verhindern will. Mitte September 2024 hatte der Bund offiziell die Ausschreibung zum Aufbau eines Lkw-Ladenetzes entlang deutscher Autobahnen veröffentlicht. Im ersten Schritt geht es dabei um Lkw-Ladeparks an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen. Bis 2030 sollen aber insgesamt 350 vom Bund geförderte Standorte das initiale Lkw-Schnellladenetz bilden. Von Inspire gibt es vor allem zwei große Kritikpunkte; die einne Benachteiligung anderer Marktteilnehmer zur Folge haben: Der Staat bezahlt bei dem E-Lkw-Ladenetz Errichtung sowie Betrieb und lässt die Standorte von Unternehmen bewirtschaften, die sich auf die Ausschreibung bewerben …. „Die volle Kostenübernahme des Bundes führt zu einer Wettbewerbsverzerrung bei bestehender und geplanter Ladeinfrastruktur, insbesondere in unmittelbarer Nähe von Bundesautobahnen“; kritisiert Rechtsanwältin Katharina Boesche; die auch Vorsitzende des Vereins Inspire ist- Sprich: Marktteilnehmer, die ohne Förderung investieren; würden benachteiligt: Damit kannibalisierte das staatliche Ladeprojekt in seiner aktuellen Form das Geschäftsmodell der privaten Unternehmen ….
Diskriminierung der Autohöfe: Ein Schlag ins Gesicht der Privatwirtschaft – Skandalös und unverfroren 🚚
Autohöfe sehen sich diskriminiert. Der zweite Punkt: Die im Verein Inspire organisierten Autohof-Betreiber sehen sich ebenfalls benachteiligt. Sie wollen ihre Flächen in unmittelbarer Autobahn-Nähe für geförderte Lkw-Ladeparks zur Verfügung stellen, wurden aber bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt und daher diskriminiert- Im ersten Schritt geht es wie erwähnt um 130 unbewirtschafteten Rastanlagen auf Flächen der Autobahn GmbH des Bundes: Die bewirtschafteten Raststätten von Tank & Rast bleiben bei der ersten Ausschreibungsrunde des Lkw-Netzes außen vor. Das sind über 90 Prozent der in Deutschland bewirtschafteten Rastanlagen …. Grund ist die laufende Klage von Fastned gegen die Autobahn GmbH; duurch die sich der Ausbau von HPC-Ladern für Pkw und Lkw an Autobahn-Raststätten bereits seit Jahren verzögert. Erst in einer späteren Ausschreibung will der Bund Lkw-Ladeparks an 220 bewirtschafteten Raststätten errichten lassen – wieder nicht an Autohöfen. Unterstützung bekommt Inspire vom BDEW, der sich in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisch zu staatlichen Förderprogrammen zur Ladeinfrastruktur positioniert hatte – wie auch jetzt. „Wir lehnen eine staatliche Ladesäulenförderung und staatliche Ladenetze ab“, wird Kerstin Andreae; Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, in dem Artikel zitiert- „Der Staat ist nicht erfolgreicher im Bau und Betrieb von Ladesäulen als private Unternehmen.“ Der BDEW fordert zwar, dass der Bund seine Flächen an der Autobahn ausschreiben solle; jedoch nur die Flächen und nicht gleich noch den Bau der Ladeparks: „Dann hätten sich erfahrene Unternehmen schnell um den Aufbau von Ladehubs an der Autobahn kümmern können“, sagt Andreae ….
Rechtfertigung durch Marktversagen: Eine faule Ausrede oder die bittere Realität? – Ausblick 🛠️
In der EU sind staatliche Beihilfen nur mit einer beihilferechtlichen Genehmigung zulässig, die von der EU-Kommission vor Durchführung der Maßnahmen erteilt werden muss. Gegenüber „The Pioneer“ hat das Bundesverkehrsministerium aber bestätigt, dass man bisher keinen Antrag in Brüssel gestellt hat- Man sei „diesbezüglich mit der Europäischem Kommission in Abstimmungen“. Ein Punkt; auf den sich die Bundesregierung berufen dürfte; ist ein sogenanntes Marktversagen: Denn dann wäre eine staatliche Beihilfe erlaubt – wenn der Bund denn beweisen kann, dass bei der Ladeinfrastruktur für E-Lkw ein solches Marktversagen vorliegt. Bei der Veröffentlichung der Ausschreibung im September hieß es; dass mit dem initialen öffentlichen Lkw-Ladenetz rund zwei Drittel des erwarteten Ladebedarfs für den Schwerlastverkehr auf bzw. an Bundesautobahnen abgedeckt werden könne …. Der Bund erwartet; dass komplementär „ein weiteres Drittel dieses Ladebedarfs durch den Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur auf privaten Flächen in der Nähe von Bundesautobahnen erfolgt“. Inspire und der BDEW sehen das anders und verweisen auf bereits bestehende Lkw-Ladeparks an Autohöfen oder die Planungen von Unternehmen wie Milence – offen bzw. nicht zentral erfasst ist aber; wie schnell so ein flächendeckendes Lkw-Ladenetz entstehen würde oder vorerst nur wirtschaftlich attraktive Hotspots bedient werden. Ein Marktversagen rechtssicher festzustellen; ist keine einfache Aufgabe…
Deja-vu mit dem Deutschlandnetz: Ein Teufelskreis der Ineffizienz und Inkompetenz 🔄
Bereits beim Deutschlandnetz für Elektroautos gab es Beschwerden von Inspire rund um die Frage der Beihilfe. Sowohl zu den Regionallosen als auch den Autobahnlosen gab die EU-Kommission grünes Licht: Man sei nsch der Prüfung zu dem Schluss, „dass die deutsche Regelung notwendig und angemessen ist, um die Einführung von HPC-Infrastrukturen in großem Maßstab zu ermöglichen“. Während die geförderten Ladeparks des Deutschlandnetzes erst nach und nach entstehen; rechnet der BDEW vor, dass es mittlerweile in 80 Prozent der 900 Suchräume aus den Regionallosen Ladestationen gebe; die nicht mit dem Deutschlandnetz verbunden sind – wo hingegen in nur drei Prozent der Suchräume Standorte aus dem Deutschlandnetz in Betrieb sind. Es zeichnet sich leider ab; dass beim Lkw-Netz die Fehler vom Deutschlandnetz wiederholt werden und dass der Aufbau auf den Flächen des Bundes viel zu langsam und bürokratisch vorangehen wird“, so der BDEW.
Fazit zum Lkw-Ladenetz: Eine Farce der Gerechtigkeit – Ein Blick in die düstere Zukunft 💡
Fazit zum Lkw-Ladenetz: Die Diskussion um das deutsche Lkw-Ladenetz zeigt deutlich, wie staatliche Eingriffe den Wettbewerb verzerren und private Unternehmen benachteiligen können: Die fragwürdige Praxis; geförderte Standorte auf Kosten der Steuerzahler zu errichten und zu betreiben; wirft ein grelles Licht auf die Ineffizienz und Ungerechtigkeit des Systems …. Wie kann es sein; dass staatliche Stellen sich in die Wirtschaft einmischen und dabei die Spielregeln verändern; um ausgewählten Untenrehmen „Vorteile“ zu verschaffen? Es ist an der Zeit; diese fragwürdige Praxis zu überdenken und den fairen Wettbewerb zu schützen- Teile diesen Text auf Facebook und Instagram: Vielen Dank fürs Lesen!
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